Urheberrecht

Ist „Copy“ gleich „right“?

Kommt auf den Einzelfall an, sagt der Jurist und hat (wie meistens) Recht.

Wir beraten und vertreten ausländische Unternehmen, Entwickler und Urheber in urheberrechtlichen Fragen in Bulgarien: Streitigkeiten über Inhalte, Werke von Arbeitnehmern und Auftragnehmern und die unerlaubte Nutzung Ihrer Inhalte. Viele internationale IT-Unternehmen haben Niederlassungen oder Entwicklungsteams in Bulgarien, und das bulgarische Urheberrecht funktioniert nicht immer wie das heimische Recht. Wir arbeiten auf Deutsch, Englisch und Bulgarisch.

Wann ausländische Mandanten einen Urheberrechtsanwalt in Bulgarien brauchen

Situation Was wir tun
Streit über Inhalte Sie und eine bulgarische Tochtergesellschaft, ein Partner oder Auftragnehmer streiten, wem ein Text, ein Bild, ein Video, eine Software oder ein Design gehört oder wer es nutzen darf. Wir prüfen Verträge und Sachverhalt und verhandeln oder führen den Prozess.
Arbeitnehmer und Auftragnehmer Werke, die Mitarbeiter oder Freelancer in Bulgarien schaffen: Wer hält die Rechte nach bulgarischem Recht, und was müssen Ihre Verträge regeln, um sie zu sichern?
Unerlaubte Nutzung Ihre Inhalte werden in Bulgarien ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt: Abmahnungen, Meldungen an Plattformen, einstweilige Maßnahmen und Klagen.
Verteidigung Man wirft Ihnen in Bulgarien eine Verletzung vor: Wir bewerten den Anspruch, antworten, verhandeln und verteidigen Sie vor Gericht.
Fotografien und Lizenzen Erlaubte und unerlaubte Nutzung von Fotografien und die Anwendung von Lizenzen wie Creative Commons.
Verträge Lizenz-, Übertragungs- und Entwicklungsverträge mit bulgarischen Partnern, erstellt oder geprüft nach bulgarischem Recht.

Werke von Arbeitnehmern und Auftragnehmern

Eine „Work made for hire“-Klausel aus Ihrem Heimatrecht hat in Bulgarien möglicherweise nicht die erwartete Wirkung. Nach dem bulgarischen Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte steht das Urheberrecht an einem im Arbeitsverhältnis geschaffenen Werk grundsätzlich dem Urheber zu, nicht dem Arbeitgeber (Art. 41 Abs. 1). Der Arbeitgeber darf das Werk für seine Zwecke ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne zusätzliche Vergütung im Rahmen seiner üblichen Tätigkeit nutzen, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes bestimmt (Art. 41 Abs. 2).

Computerprogramme und Datenbanken, die im Arbeitsverhältnis entstehen, werden anders behandelt: Wenn nichts anderes vereinbart ist, steht das Urheberrecht dem Arbeitgeber zu (Art. 14). Bei Auftragswerken steht das Urheberrecht dem Urheber zu, sofern der Auftragsvertrag nichts anderes vorsieht (Art. 42 Abs. 1). Einige Urheberpersönlichkeitsrechte sind überhaupt nicht übertragbar, die übrigen nur ausdrücklich und schriftlich (Art. 16).

Wir prüfen Ihre Arbeits-, Auftragnehmer- und Entwicklungsverträge für Bulgarien und sagen Ihnen, was zu ändern ist, damit die Rechte, die Sie brauchen, tatsächlich bei Ihnen liegen.

Unerlaubte Nutzung Ihrer Inhalte in Bulgarien

Werden Ihre Texte, Bilder, Ihre Software oder andere Inhalte in Bulgarien ohne Erlaubnis genutzt, sichern wir zuerst die Beweise für die Nutzung und für Ihre Rechte. Danach wählen wir den angemessenen Weg: ein Schreiben an den Verletzer, eine Meldung an die Plattform oder den Hosting-Anbieter, einstweilige Maßnahmen oder eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Ergebnis hängt von den Beweisen ab und kann nicht garantiert werden.

Verteidigung gegen Ansprüche

Wir vertreten auch Beklagte. Haben Sie in Bulgarien eine Zahlungsaufforderung oder eine Klage erhalten, zum Beispiel wegen eines Fotos auf Ihrer Website, prüfen wir, bevor Sie antworten oder zahlen, ob der Anspruchsteller seine Rechte nachweist, ob eine Lizenz greift und wie hoch Ihr tatsächliches Risiko ist.

Fotografien und Creative Commons

Creative-Commons-Lizenzen erlauben die Nutzung nur unter ihren Bedingungen, etwa Namensnennung oder Verbot der kommerziellen Nutzung oder Bearbeitung, und die Bedingungen unterscheiden sich je nach Lizenzversion. Eine Nutzung, die die Bedingungen nicht erfüllt, kann außerhalb der Lizenz liegen. Wir prüfen, welche Lizenz gilt und ob ihre Bedingungen eingehalten wurden.

So beginnen wir

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung des Falls, die beteiligten Verträge und die betroffenen Inhalte. Wir bestätigen unser Honorar schriftlich, bevor wir beginnen.

FAQ

1. Gehört meinem Unternehmen, was unsere bulgarischen Mitarbeiter schaffen?

Nicht automatisch. Bei den meisten Werken steht das Urheberrecht dem Urheber zu, der Arbeitgeber hat ein Nutzungsrecht. Software und Datenbanken aus dem Arbeitsverhältnis sind die wichtigste Ausnahme, und auch dort kann der Vertrag etwas anderes vorsehen.

2. Ist in Bulgarien eine Registrierung des Urheberrechts nötig?

Nein. Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werkes. Nachweise für die Urheberschaft und den Zeitpunkt der Schöpfung sind im Streit dennoch wichtig.

3. Können Sie uns vertreten, wenn der Streit mit unserer eigenen bulgarischen Niederlassung besteht?

Ja, sofern kein Interessenkonflikt besteht. Wir klären zuerst, wen wir in welcher Eigenschaft vertreten.

4. Arbeiten Sie auf Deutsch oder Englisch?

Ja. Kommunikation, Beratung und Entwürfe können vollständig auf Deutsch oder Englisch erfolgen; Schriftsätze an bulgarische Gerichte sind auf Bulgarisch.

Kontakt

Schreiben Sie uns an info@reguligence.com mit einer kurzen Beschreibung des Falls.

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