Verbraucherrecht für Unternehmen in Bulgarien: Aktionen, Preisermäßigungen und KZP-Kontrollen

Wir beraten und vertreten Unternehmer in Bulgarien im Verbraucherrecht: Aktionen und Preisermäßigungen, Werbung und Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern, AGB sowie Beschwerden und Kontrollen der Kommission für Verbraucherschutz (KZP). Wir unterstützen die Unternehmen – Hersteller, Importeure, Vertriebspartner und Online-Shops. Wir arbeiten auf Deutsch, Englisch und Bulgarisch.

Wann Unternehmen Verbraucherrecht-Beratung in Bulgarien brauchen

Situation Was wir tun
Aktion oder Preisermäßigung vor dem Start Wir prüfen, wie die Ermäßigung angekündigt wird: welche Waren sie umfasst, unter welchen Bedingungen, für welchen Zeitraum und welcher vorheriger Preis gilt.
Mehrere Aktionen nacheinander oder parallel Wir bestimmen den vorherigen Preis bei aufeinanderfolgenden und parallelen Ermäßigungen und formulieren die Texte für jeden Kanal.
Rabatte auf Warenkombinationen, Gutscheine oder Vorbestellungen Wir prüfen, ob das Angebot eine „Preisermäßigung“ im Sinne des Gesetzes ist und was dem Verbraucher gezeigt werden muss.
Unverbindliche Preisempfehlung und Verkauf über Händler Wir prüfen, ob die Ermäßigung echt ist und wie sie dargestellt wird, wenn die Waren auch Handelspartner verkaufen.
Unterlagen für Handelspartner, die zu Verbrauchern gelangen Wir bewerten das Risiko und trennen Unterlagen für Unternehmen klar von Unterlagen für Verbraucher.
Beschwerde oder Kontrolle der Verbraucherschutzkommission (KZP) Wir bereiten Stellungnahme und Nachweise fristgerecht vor und verteidigen den Händler vor der KZP und gegebenenfalls vor Gericht.
Werbung und Online-Shops Wir prüfen Werbung, Webseiten, AGB und Kommunikation gegenüber Verbrauchern auf irreführende und aggressive Praktiken.
Preiserhöhungen Wir bereiten die Unterlagen vor, die bei einer Kontrolle nach der Übergangsregelung die wirtschaftliche Rechtfertigung einer Erhöhung belegen.

Wie Preisermäßigungen geregelt sind

  • Inhalt der Ankündigung (Art. 63 des bulgarischen Verbraucherschutzgesetzes, ZZP). Sie muss die Waren oder Dienstleistungen, die Bedingungen und den Zeitraum nennen.
  • Form (Art. 64). Der neue Preis steht neben dem durchgestrichenen vorherigen Preis, oder es werden die Worte „neuer Preis“ und „vorheriger Preis“ verwendet, oder der Prozentsatz wird angegeben, wobei der neue Preis neben dem durchgestrichenen vorherigen Preis steht.
  • Vorheriger Preis (Art. 65). Das ist der niedrigste Preis, der mindestens 30 Tage vor der Ermäßigung im selben Geschäft, auf derselben Webseite oder in derselben App angewendet wurde. Bei fortlaufender Ermäßigung ist es der Preis vor der ersten Ermäßigung.
  • Dauer (Art. 66). Eine Ermäßigung darf nicht länger als einen Monat und nicht kürzer als einen Arbeitstag gelten. Bis zu sechs Monate sind nur in den im Gesetz genannten Fällen zulässig, etwa beim Ausverkauf des Warenbestands bei Verkauf des Geschäfts.

Die Regeln zum vorherigen Preis haben sich am 28. Mai 2022 geändert; ältere Auslegungen, die auf den Preis „im letzten Monat“ abstellen, sind daher nicht mehr zutreffend. Art. 65 wurde 2026 erneut geändert, ein Teil der Änderung tritt am 4. Februar 2027 in Kraft; wir prüfen deshalb, welche Fassung zum Zeitpunkt der Aktion gilt. Das Gesetz verbietet nicht, dieselben Waren nach Ende einer Aktion erneut zu ermäßigen. Entscheidend sind der vorherige Preis und die klare Darstellung der Bedingungen jeder Aktion.

Unlautere Geschäftspraktiken und die KZP

Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern dürfen nicht unlauter sein (Art. 68в und 68г ZZP). Das betrifft irreführende Praktiken (Art. 68д und 68е), die im Gesetz als irreführend aufgelisteten Praktiken (Art. 68ж) und aggressive Praktiken (Art. 68з und 68к). Stellt die KZP eine unlautere Praktik fest, erlässt ihr Vorsitzender eine Verbotsanordnung (Art. 68л Abs. 1). Er kann den Händler binnen kurzer Frist verpflichten nachzuweisen, dass die Praktik nicht unlauter ist (Art. 68л Abs. 2), und anordnen, dass der Werbende den Bescheid und die berichtigte Werbung veröffentlicht (Art. 68л Abs. 3). Diese Maßnahmen sind trotz Rechtsmittel sofort vollziehbar (Art. 68л Abs. 5). Nach einer Anordnung können Verbraucher Preisminderung oder Vertragsauflösung und Schadensersatz verlangen (Art. 68м). Deshalb sollten die Nachweise für Aussagen, Preise und Bedingungen einer Aktion schon vor dem Start geordnet sein.

Übergangsregelung zu Preiserhöhungen

Vom 9. August 2026 bis zum 9. August 2027 sind wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen für Waren und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern verboten (Art. 68н ZZP). Wird eine Erhöhung festgestellt, setzen die Kontrollbehörden eine Frist, in der der Händler ihre wirtschaftliche Rechtfertigung mit Angaben zur Preisbildung vor und nach der Erhöhung nachweisen muss. Gelingt das nicht fristgerecht, gilt die Erhöhung als nicht gerechtfertigt. Angaben, die bei einer Kontrolle verlangt werden, dürfen nicht unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse verweigert werden (Art. 68о Abs. 6). Händler sollten daher Daten zu Bezugskosten, Preisbestandteilen und dem Grund jeder Erhöhung aufbewahren.

Bußgelder

  • Regeln zu Preisermäßigungen (Art. 63, 64, 65 Abs. 1 und 66): 250 bis 3.000 Euro für verantwortliche Personen; 400 bis 4.000 Euro für Einzelkaufleute und juristische Personen (Art. 209).
  • Unlautere Praktiken nach Art. 68в und 68г: 600 bis 20.000 Euro für Personen; 1.500 bis 50.000 Euro für Händler (Art. 210а).
  • Aufgelistete irreführende Praktiken (Art. 68ж) und aggressive Praktiken (Art. 68к): 1.000 bis 25.000 Euro für Personen; bis zu 4 % des in Bulgarien im Vorjahr erzielten Umsatzes für Einzelkaufleute und juristische Personen (Art. 210б).
  • Nicht gerechtfertigte Preiserhöhung (Art. 68н Abs. 1): 1.000 bis 10.000 Euro für Personen; 10.000 bis 100.000 Euro für Händler (Art. 210г).

Rechtsstand: Oktober 2026.

Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht

Dieselbe Werbung kann nach dem Verbraucherschutzgesetz (gegenüber Verbrauchern, durch die KZP) und nach dem Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs (gegenüber Mitbewerbern, durch die Wettbewerbsschutzkommission) geprüft werden. Das sind getrennte Verfahren nach zwei Gesetzen, und wir prüfen Aktionen nach beiden. Siehe unsere Seite zum Wettbewerbsrecht in Bulgarien.

FAQ

1. Vertreten Sie auch Verbraucher?

Wir handeln hauptsächlich für Händler: Hersteller, Importeure, Vertriebspartner und Online-Shops.

2. Was ist der „vorherige Preis“?

Der niedrigste Preis, der mindestens 30 Tage vor der Ermäßigung im selben Geschäft, auf derselben Webseite oder in derselben App angewendet wurde (Art. 65 Abs. 2 ZZP). Bei mehreren aufeinanderfolgenden Ermäßigungen ist es der Preis vor der ersten (Art. 65 Abs. 5).

3. Wir haben ein Schreiben der KZP erhalten. Was tun?

Versäumen Sie die Frist im Schreiben nicht. Senden Sie es uns sofort mit dem Werbematerial und den Preisen. Wir bereiten die Stellungnahme mit den Nachweisen vor. Die KZP kann vom Händler verlangen nachzuweisen, dass die Praktik nicht unlauter ist (Art. 68л Abs. 2).

4. Kann sich ein Verbraucher beschweren, dass der Preis nach dem Kauf weiter gefallen ist?

Das Gesetz verbietet nicht, dieselben Waren erneut zu ermäßigen. Eine Praktik kann unlauter sein, wenn sie Verbraucher über die Bedingungen der Aktion irreführt; deshalb sollten Namen und Bedingungen von Aktionen klar formuliert sein.

So beginnen wir

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung des Falls, die Bedingungen und Unterlagen der Aktion, Ihre Preishistorie für mindestens die letzten 30 Tage und gegebenenfalls das Schreiben der KZP mit Datum. Wir bestätigen unser Honorar schriftlich, bevor wir beginnen.

Kontakt

Schreiben Sie uns an info@reguligence.com mit einer kurzen Beschreibung des Falls. Alle Rechtsgebiete: Reguligence, Rechtsanwaltskanzlei in Sofia · Auf Englisch: Consumer law for businesses · Auf Bulgarisch: Потребителско право за бизнеса

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