Das Unionsdesign schützt die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.
Das eingetragene Unionsdesign hat einheitliche Wirkung: Mit einer einzigen Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erlangen Sie Schutz mit gleicher Wirkung in der gesamten Europäischen Union.
Schutzvoraussetzungen
Das Design muss neu sein und Eigenart besitzen. Neu ist es, wenn vor dem Anmeldetag (bzw. Prioritätstag) kein identisches Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Eigenart hat es, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, vom Gesamteindruck jedes anderen offenbarten Designs unterscheidet.
Eine Offenbarung durch Sie selbst (etwa durch Vorstellung des Produkts am Markt) steht der Eintragung nicht entgegen, sofern die Anmeldung innerhalb von zwölf Monaten danach erfolgt. Warten Sie daher mit der Anmeldung nicht zu lange.
Schutzdauer
Ein Unionsdesign wird für fünf Jahre ab dem Anmeldetag eingetragen und kann in Zeiträumen von jeweils fünf Jahren bis zu einer Gesamtschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.
Ein Design, das in der Union der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, genießt zudem Schutz als nicht eingetragenes Unionsdesign, und zwar drei Jahre ab der ersten Offenbarung. Die Eintragung gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen und Dritten die Benutzung ohne seine Zustimmung zu untersagen.
Weitere nützliche Hinweise
In einer Sammelanmeldung können bis zu 50 Designs zusammengefasst werden. Jedes kann unabhängig von den anderen geprüft und geschützt werden.
Bei der Anmeldung können Sie beantragen, die Bekanntmachung des eingetragenen Designs um bis zu 30 Monate aufzuschieben. In dieser Zeit wird die Wiedergabe des Designs nicht öffentlich zugänglich.
Honorar und Gebühren
Gerne vertreten wir Sie von der Anmeldung bis zur Eintragung Ihres Unionsdesigns. Da sich das Unionsdesign vom bulgarischen nationalen Design und von der internationalen Designanmeldung unterscheidet, helfen wir Ihnen auch bei der Wahl des passenden Wegs.
Je nach Kundenanforderung können wir die Anmeldung ab EUR 400 zuzüglich USt anbieten. Darin inkludiert sind die Neuheitsrecherche, die Verfassung der Anmeldung, die Einreichung beim EUIPO und die allfällige Korrespondenzführung bis zur Eintragung.
Es handelt sich um einen „ab“-Preis. Je nach den Besonderheiten des Einzelfalls und der Recherche kann das Honorar höher ausfallen. Das vollständige Honorar vereinbaren wir vor Beginn der Arbeit schriftlich mit Ihnen.
Auf Kundenwunsch und gegen gesondertes Entgelt können wir die graphischen Designdarstellungen erstellen lassen. Vom obigen Entgelt nicht umfasst ist die Vertretung bei einer Zurückweisung der Anmeldung.
Dazu kämen folgende Gebühren des EUIPO:
- EUR 350 Anmeldegebühr für ein Design;
- EUR 125 für jedes weitere Design einer Sammelanmeldung;
- EUR 40 bei Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung (und EUR 20 für jedes weitere Design der Sammelanmeldung);
- Verlängerungsgebühren (je Design): EUR 150 für den ersten Fünfjahreszeitraum, EUR 250 für den zweiten, EUR 400 für den dritten und EUR 700 für den vierten.
Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026). Die amtlichen Gebühren werden von den Ämtern festgesetzt und können sich ändern; maßgeblich ist jeweils die aktuelle Gebührenordnung.
Haben Sie eine Frage zum Designschutz in der Europäischen Union? Dann kontaktieren Sie uns einfach!




