Designschutz anmelden in Bulgarien

Mit dem Designschutz kann das komplette Erscheinungsbild eines Erzeugnisses geschützt werden. Der Schutzumfang betrifft:

  • Konturen und Linien
  • Gestalt
  • Oberflächenstruktur und Werkstoffe
  • Farbgebung

Zuständig für die Anmeldung eines Designs in Bulgarien ist das Bulgarische Patentamt.

Im Verfahren vor diesem haben sich ausländische natürliche und juristische Personen von einem in Bulgarien zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten zu lassen. Selbstverständlich kann unserer Kanzlei diese Vertretung übernehmen.

Je nach Kundenanforderung können wir die Anmeldung ab 800 BGN (entspricht etwa 409 Euro) excl USt anbieten. Darin inkludiert ist die Recherche, die Verfassung der Anmeldung, die Beantragung vorm Patentamt und die allfällige Korrespondenzführung bis zur Eintragung ins Designregister.

Auf Kundenwunsch und gegen gesondertes Entgelt können wir die graphischen Designdarstellungen erstellen lassen.

Vom obigen Entgelt nicht umfasst ist die Vertretung bei einer Zurückweisung der Anmeldung.

Dazu kämen noch folgende Gebühren des Patentamtes:

  • 40 BGN Anmeldegebühr;
  • 70 BGN Prüfgebühr für das 1. Design;
  • 35 BGN Prüfgebühr für jedes nächste Design;
  • 180 BGN Registereintragungsgebühr;
  • 50 BGN Zeugnisausstellungsgebühr;
  • 30 BGN Veröffentlichungsgebühr pro Designdarstellung.

Die Anmelde- und Prüfgebühren sind im Vorhinein zu entrichten.

Die übliche Verfahrensdauer (sofern der Anmeldung keine Beanstandungen zuteilwerden) nimmt etwa 2 Monate in Anspruch.

Haben Sie eine Frage zum Designschutz in Bulgarien? Dann kontaktieren Sie uns einfach!

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