Markenanmeldung in Bulgarien

Zuständig für die Markenanmeldung in Bulgarien ist das Bulgarische Patentamt.

Im Verfahren vor diesem haben sich ausländische natürliche und juristische Personen von einem in Bulgarien zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt, beispielsweise von unserer Kanzlei, vertreten zu lassen.

Je nach Kundenanforderung können wir die Anmeldung ab 500 BGN (entspricht etwa 255 Euro) excl USt anbieten. Darin inkludiert ist die Markenrecherche, die Verfassung der Anmeldung, die Beantragung vorm Patentamt und die allfällige Korrespondenzführung bis zur Eintragung ins Markenregister. Vom obigen Entgelt nicht umfasst ist die Vertretung bei einer Zurückweisung der Anmeldung sowie bei einem Widerspruch einer Dritten Partei.

Dazu käme die Anmeldegebühr des Patentamtes. Diese beträgt 520 BGN (266 Euro) für bis zu drei Klassen und ist im Vorhinein zu entrichten.

Optional gibt es jede zusätzliche Markenklasse um 30 BGN in Gebühren dazu. Auch optional Ist die Ausstellung eines Markenzeugnisses – dafür kämen weitere 50 BGN dazu.

Die übliche Verfahrensdauer (sofern der Anmeldung keine Beanstandungen zuteilwerden) nimmt etwa 6 Monate in Anspruch.

Haben Sie eine Frage zum Markenschutz in Bulgarien? Dann kontaktieren Sie uns einfach!

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