Das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle ermöglicht es, den Schutz eines Designs in mehreren Vertragsparteien durch eine einzige internationale Anmeldung zu erlangen. Diese wird beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, Schweiz, eingereicht und führt zur Eintragung des Designs in ein internationales Register.
Der internationale Schutz gilt nicht „weltweit“, sondern nur in den Vertragsparteien, die in der Anmeldung benannt werden.
Das Verfahren hat viele Vorteile. Die Inhaber müssen nicht in jeder Vertragspartei, in der sie Schutz suchen, eine gesonderte nationale Anmeldung einreichen und vermeiden damit die Komplikationen, die sich aus den unterschiedlichen Verfahren ergeben. Sie müssen auch keine Unterlagen in verschiedenen Sprachen einreichen und die Verlängerungsfristen einer ganzen Reihe nationaler Eintragungen, die von Land zu Land verschieden sind, nicht überwachen. Außerdem müssen sie keine Gebühren in verschiedenen Währungen zahlen.
Anders als bei der internationalen Markenanmeldung ist für die internationale Designanmeldung keine vorherige nationale („Basis“-)Anmeldung erforderlich.
Bei diesem Verfahren empfiehlt es sich, einen Rechts- oder Patentanwalt beizuziehen. Auf unsere Kanzlei können Sie dabei zählen.
Je nach Kundenwunsch können wir die internationale Designanmeldung ab EUR 600 zuzüglich USt anbieten. Es handelt sich um einen „ab“-Preis: Je nach den Besonderheiten des Einzelfalls und der Recherche kann das Honorar höher ausfallen. Das vollständige Honorar vereinbaren wir vor Beginn der Arbeit schriftlich mit Ihnen.
Zusätzlich zu unserem Honorar fallen Gebühren des Internationalen Büros der WIPO und der betroffenen Ämter an. Das Internationale Büro erhebt (in Schweizer Franken, nach dem Gebührenverzeichnis der WIPO in der ab 1. Juli 2026 geltenden Fassung):
- eine Grundgebühr von CHF 397 für ein Design und CHF 50 für jedes weitere Design derselben Anmeldung;
- eine Veröffentlichungsgebühr von CHF 17 für jede zu veröffentlichende Wiedergabe;
- für jede benannte Vertragspartei eine Benennungsgebühr – entweder eine Standardgebühr (CHF 42, 60 oder 90 für ein Design, je nach der für die Vertragspartei geltenden Stufe; CHF 2, 20 oder 50 für jedes weitere Design) oder eine von der Vertragspartei selbst festgesetzte individuelle Gebühr.
Die individuelle Benennungsgebühr für die Europäische Union beträgt EUR 62 pro Design.
Die Anmeldung reichen wir elektronisch über die Online-Plattform eHague der WIPO ein.
Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026). Die amtlichen Gebühren werden von den Ämtern festgesetzt und können sich ändern; maßgeblich ist jeweils die aktuelle Gebührenordnung.
Die genauen Gebühren für die betroffenen Länder teilen wir Ihnen im Einzelfall mit.
Haben Sie Fragen zur internationalen Eintragung von Designs? Dann kontaktieren Sie uns einfach!



