Datenschutzrechtliches Medienprivileg in Bulgarien
Dieses befindet sich im Art. 25z des bulgarischen Datenschutzgesetzes, welcher auf der Grundlage des Art. 85 DSGVO verabschiedet wurde.
Dieses befindet sich im Art. 25z des bulgarischen Datenschutzgesetzes, welcher auf der Grundlage des Art. 85 DSGVO verabschiedet wurde.
Die bulgarische Datenschutzkommission (CPDP) hat eine Liste von Verarbeitungen personenbezogener Daten veröffentlicht, für die eine vorherige Konsultation zwingend notwendig ist.