Datenschutzrechtliches Medienprivileg in Bulgarien
Dieses befindet sich im Art. 25z des bulgarischen Datenschutzgesetzes, welcher auf der Grundlage des Art. 85 DSGVO verabschiedet wurde.
Dieses befindet sich im Art. 25z des bulgarischen Datenschutzgesetzes, welcher auf der Grundlage des Art. 85 DSGVO verabschiedet wurde.
Es liegt eine Wettbewerbsrechtsverletzung vor, wenn ein Mitbewerber die Marke eines anderen Mitbewerbers unerlaubt als Google Ad (Google Adword) nutzt.