Die österreichische Telekom-Control-Kommission verhängt erstmals Auszahlungsverbot über Mehrwertnummern

Im November 2011 erfolgte die abermalige Novellierung des Telekommunikationsgesetz 2003.

Mit einem kürzlich erlassenen Bescheid nützt die Telekom-Control-Kommission (TKK) erstmals eine ihr dadurch neu erteilte Ermächtigung, die sich im § 24a befindet und der Regulierungsbehörde erlaubt, bei einem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung von Mehrwertdiensten vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu verhängen.

Durch diese Maßnahme wird die Auszahlung an den Betreiber des Mehrwertdienstes bis zur vollständigen Klärung der Sach- und Rechtslage hintangehalten.

Wir sagen „Richtig so!“ und wünschen uns weitere tapferen Schritte, die zu noch mehr Rechtssicherheit beitragen!

Mehr dazu auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

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