Mit dem Designschutz kann das komplette Erscheinungsbild eines Erzeugnisses geschützt werden. Der Schutzumfang betrifft:
- Konturen und Linien
- Gestalt
- Oberflächenstruktur und Werkstoffe
- Farbgebung
Zuständig für die Anmeldung eines Designs in Bulgarien ist das Bulgarische Patentamt.
Im Verfahren vor diesem haben sich ausländische natürliche und juristische Personen von einem in Bulgarien zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten zu lassen. Selbstverständlich kann unserer Kanzlei diese Vertretung übernehmen.
Je nach Kundenanforderung können wir die Anmeldung ab EUR 250 zuzüglich USt anbieten. Darin inkludiert sind die Recherche, die Verfassung der Anmeldung, die Beantragung vorm Patentamt und die allfällige Korrespondenzführung bis zur Eintragung ins Designregister.
Es handelt sich um einen „ab“-Preis. Je nach den Besonderheiten des Einzelfalls und der Recherche kann das Honorar höher ausfallen. Das vollständige Honorar vereinbaren wir vor Beginn der Arbeit schriftlich mit Ihnen.
Auf Kundenwunsch und gegen gesondertes Entgelt können wir die graphischen Designdarstellungen erstellen lassen.
Vom obigen Entgelt nicht umfasst ist die Vertretung bei einer Zurückweisung der Anmeldung.
Dazu kämen noch folgende Gebühren des Patentamtes:
- EUR 20,45 Anmeldegebühr;
- EUR 35,79 Prüfgebühr für das 1. Design;
- EUR 17,90 Prüfgebühr für jedes nächste Design;
- EUR 92,03 Registereintragungsgebühr;
- EUR 25,56 Zeugnisausstellungsgebühr;
- EUR 15,34 Veröffentlichungsgebühr pro Designdarstellung.
Die Anmelde- und Prüfgebühren sind im Vorhinein zu entrichten.
Die übliche Verfahrensdauer (sofern der Anmeldung keine Beanstandungen zuteilwerden) nimmt etwa 2 Monate in Anspruch.
Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026). Die amtlichen Gebühren werden von den Ämtern festgesetzt und können sich ändern; maßgeblich ist jeweils die aktuelle Gebührenordnung.
Haben Sie eine Frage zum Designschutz in Bulgarien? Dann kontaktieren Sie uns einfach!




