Die österreichische Telekom-Control-Kommission verhängt erstmals Auszahlungsverbot über Mehrwertnummern
Im November 2011 erfolgte die abermalige Novellierung des Telekommunikationsgesetz 2003. Mit einem kürzlich erlassenen Bescheid nützt die Telekom-Control-Kommission (TKK) erstmals eine ihr dadurch neu erteilte Ermächtigung, die sich im § 24a befindet und der Regulierungsbehörde erlaubt, bei einem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung von Mehrwertdiensten vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu verhängen. Durch diese Maßnahme wird die Auszahlung an …